Auch jetzt im Februar gefrieren noch die Scheiben. So sind Fahrer unterwegs, die durch ein kleines Guckloch in der zugefrorenen Scheibe erahnen wollen, wohin es geht. Weil das viel zu gefährlich ist, verlangt die Straßenverkehrsordnung rundum freie Sicht. Sonst drohen bei einem Unfall neben einem Verwarnungsgeld auch zivilrechtliche Forderungen. Ein Tipp: Das mühselige Freikratzen kann man sich meist sparen, wenn die Scheiben abdeckt werden.
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Bernd Kurz, Tel. 0731/188-1111
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