Auch jetzt im Februar gefrieren noch die Scheiben. So sind Fahrer unterwegs, die durch ein kleines Guckloch in der zugefrorenen Scheibe erahnen wollen, wohin es geht. Weil das viel zu gefährlich ist, verlangt die Straßenverkehrsordnung rundum freie Sicht. Sonst drohen bei einem Unfall neben einem Verwarnungsgeld auch zivilrechtliche Forderungen. Ein Tipp: Das mühselige Freikratzen kann man sich meist sparen, wenn die Scheiben abdeckt werden.
++++0227076
Bernd Kurz, Tel. 0731/188-1111
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Ulm
E-Mail: ulm.pp@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/
Original-Content von: Polizeipräsidium Ulm, übermittelt durch news aktuell
Neueste Beiträge
05.02.2025 11:02
Polizei fahndet nach unbekannter Diebin
05.02.2025 10:32
Unfall zwischen zwei PKW
04.02.2025 17:35
Tödlicher Unfall bei Lehrte
04.02.2025 18:17
Mehrere Handtaschendiebstähle in Geschäften in St. Ingbert
04.02.2025 14:00
Einbruch in Cafe in Cuxhaven - Zeugen
05.02.2025 09:40
Kommentare