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Region: Konstanz

Gemeinsame Presseerklärung des Polizeipräsidiums Konstanz, Referat Prävention und des Landratsamtes Tuttlingen, Amt für Familie, Kinder und Jugend - Alkoholtestkäufe im Vorfeld der Fastnacht

Laut statistischem Landesamt mussten im Durchschnitt der letzten drei Jahre in Baden-Württemberg 1.798 Kinder und Jugendliche im Alter von 13 bis 19 Jahren wegen alkoholbedingter Erkrankungen in Kliniken stationär behandelt werden. Im Jahr 2023 lag die Zahl der Behandlungsfälle für die genannte Altersgruppe bei 1.043 Personen.
Erstmals mussten dabei mehr Mädchen (539) als Jungen (504) ärztlich behandelt werden, nachdem sie zu tief ins Glas geschaut hatten.

"Auch wenn uns die Zahlen des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg im Vergleich zu den Vorjahren eine gewisse Entspannung signalisieren, wollen wir das Thema Alkoholverkauf an Jugendliche nicht aus den Augen verlieren und wie in den letzten Jahren wieder Alkoholtestkäufe durchführen", erklärt Christina Martin, Leiterin des Amtes für Familie, Kinder und Jugend beim Landratsamt Tuttlingen.

Diese Testkäufe werden durch die Fachstelle Kooperation Jugendamt - Polizei Tuttlingen (JUKOP) initiiert und durchgeführt.

Dabei kommt der Einhaltung des im Jugendschutzgesetz normierten Verkaufsverbotes von hartem (branntweinhaltigen) Alkohol an Jugendliche eine besondere Bedeutung zu. Zusätzlich wird bei der Kontrollaktion das Abgabeverbot von Tabakerzeugnissen an Jugendliche im Einzelhandel sowie an Tankstellenshops beleuchtet.

Der Zeitpunkt für die Durchführung der Testkäufe vor der Fastnachtszeit ist bewusst gewählt worden, da die Zahlen für stationäre Aufnahmen junger Menschen in den Krankenhäusern des Landes in der Jahresverteilung zwei saisonale Spitzen aufweisen. Diese finden sich zum einen in den Sommerferien, zum anderen während der bevorstehenden "fünften Jahreszeit".

Die Polizei appelliert ferner an alle Vereine, die Fastnachtsveranstaltungen durchführen, beim Alkoholausschank an Jugendliche und junge Erwachsene die einschlägigen Vorschriften des Jugendschutzgesetzes zu beachten. Erwachsene, die den Alkohol, der später durch Jugendliche konsumiert wird, für diese kaufen, handeln höchst verantwortungslos.

"Wir werden deshalb am Schmotzigen Donnerstag mit Jugendschutzteams unterwegs sein, um hier ein waches Auge auf die Zielgruppe Kinder und Jugendlichen zu werfen, die an diesem Tag auf den Straßen unterwegs sind", so Michael Ilg, stellvertretender Leiter des Referates Prävention beim Polizeipräsidium Konstanz.

Der Ausschank von Alkohol an erkennbar betrunkene Personen, gleichgültig ob es sich um Jugendliche oder Erwachsene handelt, stellt einen Verstoß gegen das Gaststättengesetz dar, der mit einem Bußgeld geahndet wird.

Für weitere Auskünfte zum Thema Jugendschutz stehen das Referat Prävention des Polizeipräsidiums Konstanz (Mail: konstanz.pp.praevention@polizei.bwl.de), oder das Jugendamt des Landratsamtes Tuttlingen (Mail: jugendamt@landkreis-tuttlingen.de) zur Verfügung.

Rückfragen bitte an:

Katrin Rosenthal
Polizeipräsidium Konstanz
Pressestelle
Telefon: 07531 995-3355
Durchwahl: 07531 995-1014
E-Mail: konstanz.pressestelle@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

Original-Content von: Polizeipräsidium Konstanz, übermittelt durch news aktuell

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