Die Polizisten erklärten ihm, dass er ohne die erforderliche Versicherung mit dem Elektroroller nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf, und untersagten ihm die Weiterfahrt. Auf den 42-Jährigen kommt eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz zu. |cri
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