Der Rollerfahrer wurde deshalb zur nächsten Dienststelle gebracht, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde. Ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr wurde eingeleitet, der Führerschein des Mannes sichergestellt.
Laut Strafgesetzbuch wird die Tat mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Bei Entzug der Fahrerlaubnis werden außerdem drei Punkte im Fahreignungsregister fällig. Nach Niederlage des SSV Ulm beim 1. FC Kaiserslautern am Samstagnachmittag sehr wahrscheinlich der einzige Gast der somit doch noch Punkte aus der Barbarossastadt mit nach Hause nimmt.|pvd
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