Gegen 16:40 Uhr informierte ein Bahnmitarbeiter die Bundespolizei über ein herrenloses Gepäckstück im RE32. Der Zug befand sich bereits an dem Bahnsteig zu Gleis 26 des Dortmunder Hauptbahnhofs. Bundespolizisten stellten einen grauen Koffer oberhalb einer Sitzgruppe in der Gepäckablage fest. Der Besitzer des Gepäckstücks konnte zu diesem Zeitpunkt nicht ausfindig gemacht werden. Auch nach Inaugenscheinnahme konnten die Beamten kein Namensschild oder sonstige Hinweise auf den Eigentümer erlangen. Die Einsatzkräfte räumten den Regionalexpress sowie den Bahnsteig 26/31 und sperrten diesen. Da der Gegenstand nicht einsehbar war und als unbedenklich eingestuft werden konnte, wurde der Entschärfungsdienst der Bundespolizei angefordert.
Die Spezialisten überprüften den grauen Koffer mit ihrem technischen Equipment. Erst als feststand, dass von dem Gegenstand keine Gefahr ausgeht, wurde dieser geöffnet. Darin befanden sich diverse Kleidungsstücke und Hygieneartikel.
Währenddessen meldete sich der Eigentümer bei der Deutschen Bahn AG und gab an, dass er seinen Koffer im RE32 vergessen habe. Hierbei gab er den Ablageort an, wo die Polizisten diesen auch auffanden. Der 52-Jährige wurde in der Bundespolizeiwache vorstellig und konnte den genauen Inhalt des Gepäckstücks beschreiben. Es wird nun geprüft, ob der Deutsche aus Castrop-Rauxel für die Kosten des Einsatzes belangt werden kann.
Die Sperrung des Bereiches wurde um 18:03 Uhr wieder aufgehoben. Es kam zu einer geringen Beeinträchtigung des Bahnverkehrs, da ein Zug ausfiel.
Die Bundespolizei sensibilisiert in diesem Zusammenhang, dass aufgefundene und zurückgelassene Gepäckstücke in den meisten Fällen polizeiliche Maßnahmen mit sich bringen. Je nach Beschaffenheit des Gegenstandes und der allgemeinen Sicherheitslage können das Absperren von Bahnsteigen, das Räumen von Zügen oder sogar eines ganzen Bahnhofes zur Folge haben. Um derartige Einschränkungen für den Bahnverkehr und dessen Nutzende möglichst zu vermeiden bzw. gering zu halten, werden Reisende gebeten, ihr Gepäck stets im Auge zu behalten. Sollten Bahnreisenden irgendwelche Gegenstände oder Situationen in Bahnhöfen merkwürdig und gefährlich erscheinen, bittet die Bundespolizei darum, sofort informiert zu werden. Die Bundespolizei trifft in der Folge gefahrenabwehrende Maßnahmen.
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