Das Amtsgericht Hamm hatte wegen des Zahlungsversäumnisses eine Erzwingungshaft von 15 Tagen angeordnet.
Mit dem Haftbefehl konfrontiert, entschied sich der kosovarische Staatsangehörige zur sofortigen Zahlung des Bußgeldes und vermied so die Einlieferung in eine Justizvollzugsanstalt. Anschließend konnte er seine Reise fortsetzten.
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