Info: "Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen", sagt das Tierschutzgesetz. Zweck dieses Gesetzes sei es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Bei Verstößen drohen Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren, Geldstrafen oder Bußgelder.
++++0121906(TH)
Bernd Kurz, Tel. 0731/188-1111
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Ulm
E-Mail: ulm.pp@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/
Original-Content von: Polizeipräsidium Ulm, übermittelt durch news aktuell
Neueste Beiträge
 22.01.2025 08:21
Versuchter Wohnungseinbruch
 22.01.2025 08:58
Emsdetten, Diebstahl aus Kfz
 21.01.2025 12:36
(Mühlingen, Zoznegg, Lkr. Konstanz) Auseinandersetzung bei Fasnachtsveranstaltung - Polizei ermittelt wegen Körperverletzung (19.01.2025)
 21.01.2025 13:43
Frau belästigt - Polizei sucht Zeugen
 21.01.2025 15:03
Öffentlichkeitsfahndung beendet - 15 Jahre alter Junge aus Korschenbroich wurde in Berlin angetroffen
 21.01.2025 15:13
 
Kommentare