Der Bekannte nahm seinen E-Scooter wieder an sich und entfernte sich, ohne der verletzten Geesthachterin zu helfen.
Diese informierte über Notruf die Einsatzkräfte, so dass eine Rettungswagenbesatzung und die Polizeibeamten ihr zur Hilfe eilten.
Die Schwerverletzte wurde umgehend medizinisch versorgt. Dabei wurde Atemalkoholgeruch bei ihr wahrgenommen. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen vorläufigen Wert von 1,62 Promille.
Die Geesthachterin wurde in eine Klinik gebracht, wo auch die angeordnete Entnahme einer Blutprobe erfolgte.
Die Fahrt mit dem E-Scooter zieht nun nicht nur ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr nach sich, sondern auch der Bekannte wird sich wegen des Verdachts der Unterlassener Hilfeleistung verantworten müssen.
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