Polizei warnt: Verabreichung von Botox durch Unbefugte ist strafbar
Die Polizei appelliert an die Bevölkerung, Behandlungen mit Botox oder ähnlichen Substanzen nur von approbierten Ärzten durchführen zu lassen. In Deutschland ist die Verabreichung von Botulinumtoxin durch nicht-medizinisches Personal verboten und strafbar. Es dürfen solche Eingriffe ausschließlich von approbierten Ärzten durchgeführt werden. Wer solche Behandlungen ohne entsprechende ärztliche Zulassung anbietet oder durchführt, macht sich unter anderem wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz und wegen gefährlicher Körperverletzung strafbar. Zudem besteht für die Behandelten ein hohes Gesundheitsrisiko durch unsachgemäße Anwendungen.
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