Am Abend des selbigen Tags kontrollierten Beamte der Bundespolizeiinspektion Konstanz einen deutschen Staatsangehörigen im Zug Richtung Singen. Gegen den 33-Jährigen lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Konstanz vor, nachdem ihn das Amtsgericht Villingen-Schwenningen im November 2023 rechtskräftig wegen Körperverletzung verurteilt hatte. Die Schwester des Mannes beglich die Geldstrafe in Höhe von 2700 EUR und bewahrte ihn so vor einem Gefängnisaufenthalt.
Am nächsten Tag (9. Februar) ging den Bundespolizisten in den frühen Morgenstunden ein weiterer Mann ins Netz. Der italienische Staatsangehörige wurde bei der Einreise in einem grenzüberschreitendem Fernreisebus am Grenzübergang Bietingen/Thayngen kontrolliert. Wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und unerlaubten Besitz von Betäubungsmittel in jeweils zwei Fällen wurde der 36-Jährige mit einem Vollstreckungshaftbefehl von der Staatsanwaltschaft Darmstadt gesucht, nachdem ihn das Amtsgericht Bernsheim im Februar 2017 verurteilte. Der Gesuchte hatte noch eine Restfreiheitsstrafe von 246 Tagen zu verbüßen und trat noch am selben Tag deren Verbüßung in der Justizvollzugsanstalt Konstanz an.
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Nicole Mayer
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