Kurz darauf stelle die 71-Jährige fest, dass Geld von ihrem Konto online auf ein anderes Konto überwiesen worden war. Sie erstatte Strafanzeige.
Die Ermittlungen führten die Kriminalbeamten zu dem 18-Jährigen. Der 18-Jährige ist in Niederkrüchten wohnend gemeldet und bereits wegen ähnlicher Delikte vorbestraft. Er stand unter laufender Bewährung. Ermittler führten ihn am Samstag, 8. Februar, einem Richter vor. Dieser verkündete Untersuchungshaftbefehl.
Um die Geldbeträge zu empfangen, nutzte der 18-Jährige die Konten verschiedener alter oder neuer Bekannter. Diese bat er, ihm ihr Konto gegen eine Aufwandsentschädigung für Geldgeschäfte zur Verfügung zu stellen. Die Kontoinhaber machen sich damit der Geldwäsche strafbar.
Die Polizei warnt:
(km)
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Polizei Mönchengladbach
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