Gegen 7:45 Uhr kontrollierten Bundespolizisten einen 36-Jährigen, der beabsichtigte über den Dortmunder Flughafen nach Krakau/ Polen auszureisen. Die Überprüfung der Personalien des ukrainischen Staatsbürgers ergab, dass die Staatsanwaltschaft Osnabrück Haftbefehl gegen ihn erlassen hatte. Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Mann im Juni 2024 rechtskräftig, wegen Betrugs, zu einer Geldstrafe in Höhe von 20 Tagessätzen zu je 30,- Euro.
Da der Ukrainer aus Lippstadt bisher weder die geforderte Summe in Höhe von 600,- Euro (zzgl. Verfahrenskosten) beglichen, noch sich der Haftantrittsladung gestellt hatte, schrieb die Staatsanwaltschaft Osnabrück ihn zur Festnahme aus.
Die Bundespolizisten nahmen den Verurteilten fest und führten ihn anschließend der Wache im Dortmunder Flughafen zu. Dort kontaktierte er einen Familienangehörigen, der sich bereit erklärte, die geforderte Geldstrafe zu entrichten. Nachdem die Geldsumme in einem Revier der Polizei Niedersachsen eingezahlt wurde, konnte der 36-Jährige seine Reise fortsetzen und einer voraussichtlichen Freiheitsstrafe von zehn Tagen entgehen.
Nur einige Minuten später, gegen 8:20 Uhr bestreiften Einsatzkräfte der Bundespolizei den Dortmunder Hauptbahnhof und wurden dabei auf einen 32-Jährigen aufmerksam. Zur Feststellung seiner Identität händigte er den Beamten seine polnische Identitätskarte aus. Ermittlungen zeigten, dass die Staatsanwaltschaft Dortmund per Haftbefehl nach ihm fahnden ließ. Das Amtsgericht Dortmund verurteilte den polnischen Staatsbürger bereits im Juli 2020 rechtskräftig, wegen Erschleichens von Leistungen in drei Fällen, zu einer Geldstrafe in Höhe von 35 Tagessätzen á 10,- Euro.
Infolgedessen verhafteten die Uniformierten den Dortmunder und führten ihn der Bundespolizeiwache zu. Da er die geforderte Summe in Höhe von 350,- Euro (zzgl. Verfahrenskosten) nicht begleichen konnte, brachten ihn die Einsatzkräfte für voraussichtlich 35 Tage in eine Justizvollzugsanstalt.
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