Gegenüber den eingesetzten Polizei- und Rettungskräften gab der Geschädigte an, einen Gegenstand auf dem Schulhof aufgehoben zu haben, der in seiner Hand explodiert sei. Daraufhin wurden weitere Schulgelände in Norderstedt vorsorglich abgesucht. Nach derzeitigem Ermittlungsstand ist davon auszugehen, dass sich der Mann beim Umgang mit dem Sprengkörper selbst verletzt hat. Aktuell gibt es keine Hinweise darauf, dass er damit andere Straftaten begehen wollte.
Der angeforderte Kampfmittelräumdienst stellte fest, dass es sich vermutlich um einen selbst gebastelten Sprengsatz handelte, der mit illegaler Pyrotechnik hergestellt worden ist. Erste Ermittlungen bestätigten den Verdacht, dass der Geschädigte den Sprengsatz selbst gebaut hat. Die zuständige Staatsanwaltschaft ordnete eine Wohnungsdurchsuchung an, bei der weitere pyrotechnische Gegenstände sowie ein ähnlicher Sprengsatz sichergestellt wurden.
Den Norderstedter erwartet nun ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz. Das Landeskriminalamt Schleswig-Holstein hat die Ermittlungen übernommen.
Rückfragen bitte an:
Landeskriminalamt Schleswig-Holstein
Craola Jeschke
Telefon: 0431/160-40130
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