Die Polizeidirektion begründet die Verfügung mit §11 des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz, wonach sie notwendige Maßnahmen treffen kann, um Gefahren abzuwehren. Zudem verweist sie auf die Vielzahl von körperlichen Auseinandersetzungen, Sachbeschädigungen sowie dem massiven Einsatz verbotener Pyrotechnik in und an den Stadien durch beide Fanlager, die bei dem jüngsten Aufeinandertreffen beider Vereine in mehreren Fällen auch Verletzte zur Folge hatten.
In diesem Zusammenhang besteht die deutliche Erwartung, dass der Verein Hannover 96 ein Verbot von Intro- und Choreo-Material im Gastbereich erlässt und alle weiteren möglichen Maßnahmen zur Stärkung der Stadionsicherheit ausschöpft, um die beschriebenen Gefahren weiter zu reduzieren.
"Aufgrund der Gewalttaten bei den vergangenen Derbys sowie der gegenwärtigen Gefahr aufgrund der Rivalität der Fanlager, ist die Begrenzung des Ticketkontingents für Gästefans ein Instrument, um die Sicherheit für diejenigen Fans, die ausschließlich an einem sportlichen Kräftemessen interessiert sind, zu erhöhen. Wie bereits beim Hinspiel in Braunschweig machen wir davon als Polizei nun erneut Gebrauch", erklärte Hannovers Polizeivizepräsident Thorsten Massinger. /ram, ms
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