Die Durchführung eines Alkoholtests konnte auf Grund der Alkoholisierung der Person nicht durchgeführt werden. Es erfolgte die Verbringung zur Dienststelle zwecks Blutprobenentnahme. Zudem wurde dem Fahrradfahrer die Weiterfahrt untersagt und ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.
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Polizeiinspektion Northeim
Pressestelle
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