Ihn erwartet nun eine Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr.
In diesem Zusammenhang weist die Polizei erneut darauf hin:
Radfahrer oder -fahrerinnen, die mit 1,6 Promille und mehr auf dem Fahrrad unterwegs sind, begehen eine Straftat (siehe §§ 316 und 315c StGB).
Neben einer Geldstrafe von mehreren Hundert Euro, werden zwei Punkte ins Verkehrszentralregister eingetragen.
Außerdem ist eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) Pflicht. Sollte der Radfahrer oder -fahrerin bei der MPU durchfallen, droht ihm der Entzug seiner Fahrerlaubnis!
Rückfragen bitte an:
Katrin Rosenthal
Polizeipräsidium Konstanz
Pressestelle
Telefon: 07531 995-3355
Durchwahl: 07531 995-1014
E-Mail: konstanz.pressestelle@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/
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