Die Frau folgte dem mittels Verkehrszeichen dargestellten Gebot, vor Erreichen des Gehwegs abzusteigen, nicht. Offenkundig übersah sie den aus ihrer Richtung gesehen, von links kommenden jungen Mann und kollidierte mit dessen Fahrrad. Hierdurch kam sie mit ihrem Fahrrad zu Fall.
Bedingt durch den Sturz zog sie sich so schwere Verletzungen zu, dass sie zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus eingeliefert werden musste.
Darunter waren auch Kopfverletzungen zu verzeichnen. Keiner der drei bei dem Verkehrsunfall beteiligten Fahrradfahrer trug einen Schutzhelm.
Die Polizei weist aus diesem konkreten Anlass daraufhin, dass das Tragen eines Fahrradhelms einen wichtigen Beitrag dazu leisten kann, Verletzungen im Bereich des Kopfes zu vermeiden, zumindest aber abzumildern. Es wird geraten, bei der Nutzung eines Fahrrads, Pedelecs oder auch eines E- Scooters vor Fahrtantritt unbedingt einen Helm aufzusetzen.
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