Der Grund seiner vorherigen Flucht war schnell gefunden: Es konnten mehrere Tütchen Cannabis und Bargeld sichergestellt werden.
Trotz bestehendem Konsumcannabisgesetz ist der Handel mit Cannabis ohne Genehmigung verboten. Die Polizei wird auch hier weiter konsequent einschreiten, um es Straftätern so unbequem wie möglich zu machen. (lu)
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Hamm
Pressestelle Polizei Hamm
Telefon: 02381 916-1006
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