Bei einer Überprüfung vor Ort stellten die Beamten fest, dass die kontrollierten Personen bereits wegen Betrugs- und Eigentumsdelikten polizeilich in Erscheinung getreten waren. Auch in diesem Fall deutete das Geschäftsgebaren auf eine Betrugsabsicht hin. Nach der erfolgten Kontrolle wurden die drei Männer vor Ort entlassen. Zu einem finanziellen Schaden war es glücklicherweise noch nicht gekommen.
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