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Region: Hannover

BPOLD-H: Hamburg: Bundespolizei verlängert Allgemeinverfügung zum Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen und Waffen

7 DokumenteDie Bundespolizeidirektion Hannover hat bereits für den gesamten Januar 2025 eine Allgemeinverfügung in den Bahnhöfen Hamburg Hauptbahnhof, Hamburg-Altona, Hamburg-Harburg, Hamburg-Bergedorf und Hamburg-Dammtor sowie im S-Bahnverkehr der Linien S1 (Rissen-Poppenbüttel, inkl. Hamburg Airport), S2 (Altona-Bergedorf), S3 (Neugraben-Elbgaustraße) und S5 (Neugraben-Elbgaustraße), welche sich auf ein Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art bezieht, erlassen.
Diese wird nun bis zum 28. Februar 2024 verlängert.

Ausnahmen sind der Ziffer 3.2 der Allgemeinverfügung zu entnehmen. Die Einhaltung der Ordnungsverfügung wird durch Einsatzkräfte der Bundespolizei überwacht. Zuwiderhandlungen gegen diese Verbote können einen Platzverweis, ein Bahnhofsverbot (Hausverbot) oder auch einen Beförderungsausschluss nach sich ziehen. Unabhängig von einem möglichen Straf-/ Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz (WaffG) ist auch ein Zwangsgeld bei uneinsichtigen Personen möglich.

Der Geltungsbereich der Allgemeinverfügung umfasst die gesamten Gebäudeteile der Bahnhöfe Hamburg Hauptbahnhof (ausschließlich Mönckebergtunnel), Hamburg-Altona, Hamburg-Harburg, Hamburg-Bergedorf und Hamburg-Dammtor sowie den S-Bahnverkehr folgender S-Bahnlinien (siehe Skizzen):

S1: ab Haltepunkt Rissen bis einschließlich Haltepunkt Hamburg-Poppenbüttel (inkl. Hamburg Airport) S2: ab Bahnhof Hamburg-Altona bis einschließlich Bahnhof Hamburg-Bergedorf S3: ab Haltepunkt Neugraben bis einschließlich Haltepunkt Elbgaustraße S5: ab Haltepunkt Neugraben bis einschließlich Haltepunkt Elbgaustraße einschließlich aller S-Bahnhöfe und Haltepunkte entlang der Strecken.

Die Allgemeinverfügung ist auf den nachfolgenden Zeitraum begrenzt: Mittwoch, 1. Februar 2025, 00:00 Uhr bis Freitag, 28. Februar 2025, 24:00 Uhr

Hintergrund dieser Allgemeinverfügung ist, dass Körperverletzungsdelikte mittels Waffen und anderer gefährlicher Werkzeuge, insbesondere Messer, aber auch das bloße Mitführen, deutlich in der bundespolizeilichen Lage wahrnehmbar sind und damit die Sicherheit von Bahnreisenden sowie der Bevölkerung beeinflussen.

Ergänzend informiert die Bundespolizeidirektion Hannover:

Eine Möglichkeit, um in Gefahrensituationen auf sich aufmerksam zu machen, bietet beispielsweise ein sogenannter Schrillalarm (oder Taschenalarm), insbesondere dann, wenn sich noch weitere Personen im Umfeld aufhalten. Denn mit dem Auslösen des Alarms erklingt ein lauter schriller Ton, welcher Umstehende auf das Geschehen aufmerksam macht. Ziel ist, dass Täter angesichts möglicher Zeugen von der Tat ablassen. Nützliche Tipps zu verschiedenen Themen finden sich auch im Internet (https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/).

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Hannover
Möckernstraße 30
30163 Hannover
Marcus Arnold
Tel.: 0511/67675-4100
E-Mail: presse.hannover@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
x:https://x.com/bpol_nord

Original-Content von: Bundespolizeidirektion Hannover, übermittelt durch news aktuell

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