Für den jungen Mann war damit die Fahrt an Ort und Stelle beendet. Ihm wurde die weitere Nutzung des Gefährts im öffentlichen Straßenverkehr untersagt. Darüber hinaus muss der 21-Jährige mit einer Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz rechnen. |cri
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