Um eine bevorstehende Kollision zu verhindern, habe sie eine Gefahrenbremsung eingeleitet und in der Folge die Kontrolle über ihr Fahrzeug verloren. Dabei sei sie mit ihrem Wagen nach links von der Fahrbahn abgekommen und in den parallel verlaufenen Straßengraben geraten. Weil der mittig auf der Straße stehende Mann einen alkoholisierten Eindruck machte, wandte sich die unverletzte Pkw-Fahrerin an einen Anwohner, der anschließend die Polizei alarmierte.
Während der Unfallaufnahme ergab sich den Beamten der Verdacht, dass der Motorradfahrer möglicherweise Alkohol getrunken hatte. Auch drogentypische Ausfallerscheinungen fielen den Gesetzeshütern auf. Zudem zeigte sich der 40-Jährige aus Borstel den Beamten gegenüber distanzlos und zunehmend aggressiver. Seine Ausweisdokumente händigte der Mann trotz mehrfacher Aufforderung nicht aus, so dass die Polizisten ihn zur Identitätsfeststellung durchsuchten.
Einen freiwilligen Alkoholtest sowie einen Drogenvortest vor Ort lehnte der Mann ab, so dass die Polizisten die Entnahme einer Blutprobe anordneten. Daraufhin sollte der aus dem Landkreis Diepholz stammende zur Polizeiwache an die Marienstraße verbracht werden. In der Folge wurde er zunehmend unkooperativer, beleidigte die Beamten und spuckte auf sie. Mehrfach trat der Aggressive in Richtung der Einsatzkräfte, die unverletzt blieben. Zur Eigensicherung legte man ihm Handfesseln an, bevor die Fahrt in Richtung Minden startete.
Letztlich wurde er zur Verhinderung weiterer Straftaten dem Gewahrsam zugeführt, aus dem er erst in den Morgenstunden wieder entlassen wurde.
Ermittlungen ergaben, dass der Kleinkraftradfahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Das Führen fahrerlaubnispflichtiger Fahrzeuge wurde ihm daher untersagt. Weiterhin stellten die Beamten fest, dass das Gefährt ohne Kennzeichen unterwegs war. Sein Kleinkraftrad wurde zur Eigentumssicherung sichergestellt und abgeschleppt.
Ein Sachschaden ist glücklicherweise weder an dem Audi, noch neben der Fahrbahn entstanden.
Auf den Zweiradfahrer wird nun ein umfangreiches Strafverfahren wegen Widerstand, Beleidigung, Körperverletzung, Trunkenheit im Straßenverkehr, Straßenverkehrsgefährdung sowie dem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz zukommen.
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