Das Amtsgericht Hamm hatte sie im September 2022 wegen eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 3000 Euro verurteilt. Diese hatte sie nur teilweise beglichen, woraufhin ein Haftbefehl erlassen wurde.
Da sie den noch ausstehenden Betrag von 2300 Euro auch vor Ort nicht bezahlen konnte, lieferten die Bundespolizisten die deutsche Staatsangehörige zur Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe von 115 Tagen in eine Justizvollzuganstalt ein.
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