Bei der Durchsuchung des Duos stellte sich heraus, dass einer der Männer seine Kleidung für solche Diebstähle speziell präpariert hatte. Darüber hinaus wurde bei der Überprüfung des Fahrzeugs, mit dem sie gekommen waren, weiteres mutmaßliches Diebesgut gefunden. Auch dabei handelte es sich um Tiefkühlware, die allerdings aus einem anderen Supermarkt stammte. Einen Kaufbeleg konnten die Langfinger dafür nicht vorlegen.
Die Sachen wurden sichergestellt und nach Rücksprache mit der Justiz eine sogenannte Sicherheitsleistung in vierstelliger Höhe erhoben. Da aufgrund der Vorgehensweise der Männer der Verdacht besteht, dass sie regelmäßig solche Diebstähle begehen, wurden beide erkennungsdienstlich behandelt. Die weiteren Ermittlungen laufen. |cri
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