Hinweis:
Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Wer einen Unfall verursacht, hat sich darum zu kümmern oder die Polizei zu verständigen. Sonst drohen Geld- oder Haftstrafe und der Führerscheinentzug. Wenn die Polizei zum Unfall gerufen wird, ist dagegen meist nur ein geringes Bußgeld fällig.
++++0147149
Thomas Hagel, Polizeipräsidium Ulm, Tel. 0731/188-1111
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Ulm
Telefon: 0731/188-1111
E-Mail: ulm.pp@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/
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