Auch beim 34-Jährigen, der am heutigen Donnerstag vor wenigen Stunden festgenommen wurde, stand ein Verfahren wegen Diebstahls bzw. vielmehr eine Verurteilung durch das Amtsgericht Trier aus dem vergangenen Jahr im Mittelpunkt. Durch die Zahlung von insgesamt 581,00 Euro (davon 480,00 Euro Strafe und 101,00 Euro Verfahrenskosten) wendete er den ersatzweisen Freiheitsentzug jedoch ab.
Nach der Begleichung ihrer Altschulden reisten beide weiter.
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