An Kontrollstellen in Mehlem, in Tannenbusch/Dransdorf und in Auerberg ordneten die Einsatzkräfte insgesamt zehn Blutproben zur Beweissicherung an, weil Autofahrerinnen bzw. Autofahrer mutmaßlich unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln (7x) bzw. unter dem Einfluss von Alkohol (3x) standen. In sechs Fällen wurden Ermittlungsverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Darüber hinaus wurden in fünf Fällen Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz festgestellt. Im Laufe der Kontrollen wurden 17 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet sowie 50 Verwarngelder wegen diverser Verkehrsverstöße fällig.
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