Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten die Beamten gleich zwei offene Haftbefehle zur Strafvollstreckung fest. Das Amtsgericht Hannover hatte dem 45-Jährigen zwei Geldstrafen wegen Sachbeschädigung und Trunkenheit im Verkehr auferlegt. Da sich der wohnsitzlose Mann bisher der Strafvollstreckung entziehen konnte, fahndeten die Justizbehörden mittels zweier Haftbefehle und einer Aufenthaltsermittlung nach ihm.
Die Beamten nahmen den 45-Jährigen auf dem Bahnsteig fest. Die offene Geldstrafe von insgesamt 620 Euro konnte er jedoch nicht aufbringen und musste nach einer gesundheitlichen Prüfung den Weg in eine Justizvollzugsanstalt antreten. Dort verbüßt er nun eine Restersatzfreiheitsstrafe von 62 Tagen.
Die Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen des Erschleichens von Leistungen ein.
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Robert Dvorak
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