Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Fahrer keine Personaldokumente bei sich hatte und stattdessen die Zulassungsbescheinigung eines anderen Fahrzeugs vorlegte. Er gab an, der Halter des Fahrzeugs zu sein. Doch die Polizisten wollten einen Lichtbildausweis sehen, um seine Identität zu überprüfen. Daher ließ sich der Mann während der Kontrolle das Foto eines Ausweises zuschicken.
Nach ersten Überprüfungen im polizeilichen Auskunftssytem verfügte der Mann über einen Führerschein, dennoch hatten die Beamten weiterhin Zweifel. Die abgebildete Person auf dem Lichtbild sah dem Fahrzeugführer zwar ähnlich, aber es gab andere Abweichungen, welche dafür sprachen, dass es sich nicht um diese Person handelte.
Während der Fahrt zur Polizeiwache Bad Driburg gab der Fahrer schließlich zu, nicht der genannte Ausweisinhaber zu sein. Bei weiteren Ermittlungen stellte sich heraus, dass der 32-jährige Mann seine Fahrerlaubnis im Sommer 2024 aufgrund mangelnder Eignung verloren hatte und dennoch weiterhin ein Fahrzeug führte. Die falsche Namensangabe sowie das Fahren ohne gültigen Führerschein haben nun strafrechtliche Konsequenzen für ihn.
Darüber hinaus wird der Fahrzeughalter mit einer Strafanzeige konfrontiert, da er es zugelassen hatte, dass jemand ohne Fahrerlaubnis mit seinem Fahrzeug fuhr.
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