Bei der Unfallaufnahme bemerkten die eingesetzten Polizisten bei dem E-Scooter-Fahrer drogentypsche Auffallerscheinungen. Der Mann gab an Dauerkonsument von Cannabisprodukten zu sein. Er wurde im Anschluss zur Dienststelle verbracht, dort wurde ihm von einer Ärztin eine Blutprobe entnommen. Außerdem lag gegen den 51-Jährigen ein Haftbefehl vor, weshalb er nach der Entnahme der Blutprobe in ein JVA verbracht wurde.
Gegen beide Fahrzeugführer wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Es entstand ein Gesamtschaden in Höhe von ca. 400 Euro.
Die Polizei weist darauf hin, dass an Fußgängerüberwegen (umgangssprachlich Zebrastreifen) lediglich Fußgänger Vorrang haben. Fahrende Radfahrer oder E-Scooter-Fahrer haben keinen Vorrang. Verkehrsteilnehmer, welche mit ihrem Fahrzeug die Fahrbahn nutzen, müssen sich mit mäßiger Geschwindigkeit dem Fußgängerüberweg nähern und gegebenenfalls warten oder anhalten, wenn Fußgänger den Überweg erkennbar betreten wollen.
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