Die Beamten stellten die Identität der beiden Personen fest und leiteten ein Strafverfahren wegen Diebstahl gegen die beiden ein. Die Kleidung mussten die beiden Personen anschließend wieder in den Altkleidercontainer werfen.
Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei der Entnahme von Kleidung aus einem Altkleidercontainer nicht nur um einen Diebstahl handelt, sondern, dass bei der Entnahme und dem damit einhergehenden Hineinklettern in diese Container oftmals auch Lebensgefahr besteht.
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Janet Rehburg
Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg
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