Die Uniformierten führten bei dem Beschuldigten einen freiwilligen Atemalkoholtest durch. Dieser ergab, dass der Deutsche während der Tatbegehung mit 2,2 Promille unter Einfluss von Alkohol gestanden habe.
Die Kräfte der Sicherheitsfirma wurden bei der Aktion nicht verletzt und konnten ihren Dienst fortsetzen. Da der Beschuldigte bei der Auseinandersetzung eine Wunde im Gesicht erlitt, wurde er einem Krankenhaus zugeführt.
Der Polizeibekannte muss sich nun aufgrund von Bedrohung, Körperverletzung, Hausfriedensbruch sowie Beleidigung vor Gericht verantworten.
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Paula Moll
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