Hinweis:
Wer sein Auto abstellt, muss es laut Straßenverkehrsordnung mittels Handbremse und durch Einlegen eines Ganges zweifach sichern.
An Pkw sind in Deutschland Handbremsen oder andere Feststellbremsen vorgeschrieben. Parken Sie Ihr Fahrzeug auf einer abschüssigen Straße, dient die Benutzung dieser Bremse dazu, dass das Auto nicht wegrollt, sondern sicher steht. Vergessen Sie das Anziehen der Handbremse bei Gefälle und entstehen durch das Abrollen Ihres Fahrzeuges Schäden, werden diese in der Regel nicht von der Versicherung getragen. Feststellbremsen müssen mechanisch und unabhängig von der Motorkraft auslösbar sein (§ 41 Absatz 5 StVZO).
++++0116468(TH)
Bernd Kurz, Tel.: 0731/188-1111
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Ulm
E-Mail: ulm.pp@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/
Original-Content von: Polizeipräsidium Ulm, übermittelt durch news aktuell
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