Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Wer einen Unfall verursacht, hat sich darum zu kümmern oder die Polizei zu verständigen. Sonst droht Geldstrafe oder Haftstrafe und der Führerscheinentzug. Wenn die Polizei zum Unfall gerufen wird, ist dagegen meist nur ein geringes Bußgeld fällig.
++++0112509 (BK)
Thomas Hagel, Polizeipräsidium Ulm, Tel. 0731/188-1111
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