Des Weiteren war der Fahrer nicht im Besitz eines Führerscheins.
Der gefälschte Führerschein wurde durch die Polizeibeamten sichergestellt. Auf den Fahrer wartet nun ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung und Fahren ohne Fahrerlaubnis. Das Bußgeld aufgrund des Abstandsverstoßes war somit sein kleinstes Problem.
Rückfragen bitte an:
Verkehrsdirektion Mainz
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