Das Amtsgericht Freiburg sah die Schuld des Mannes als erwiesen an und verurteilte ihn wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung. Die zu Unrecht erhaltenden Leistungen des Jobcenters werden mit Sicherheit zurückgefordert.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Lörrach
Kim Klopfer
Telefon: 07621 941-1220
E-Mail: presse.hza-loerrach@zoll.bund.de
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