Datum:

Region: Kassel

BPOL NRW: 8.500,- Euro Geldstrafe - Arbeitgeber ermöglicht Weiterreise

Am Mittwochnachtmittag (15. Januar) beabsichtigte ein Mann über den Flughafen Dortmund in das Bundesgebiet einzureisen. Die Überprüfung seiner Person ergab jedoch eine böse Überraschung für ihn, denn eine Staatsanwaltschaft ließ bereits mit zwei Haftbefehlen nach ihm fahnden.
Bundespolizisten verhafteten den Gesuchten.

Gegen 17 Uhr erschien der 38-Jährige bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus Pristina/ Kosovo. Zur Überprüfung seiner Person wies der Mann sich gegenüber den Einsatzkräften mit einem slowenischen Reisepass aus. Ermittlungen ergab, dass die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen zwei Haftbefehle gegen ihn erlassen hatte. Das Amtsgericht Waldshut-Tiengen verurteilte den slowenischen Staatsbürger erstmals im Januar 2023 rechtskräftig, wegen Trunkenheit im Verkehr, zu einer Geldstrafe in Höhe von 155 Tagessätzen zu je 50,- Euro. Rund ein Jahr später, im Januar 2024, verurteilte ihn das Amtsgericht erneut rechtskräftig, aufgrund eines Vergehens nach dem Betäubungsmittelgesetz. Dabei wurde der Mann aus Kassel zu einer Geldstrafe in Höhe von 15 Tagessätzen à 50,- Euro verurteilt.

Da der Gesuchte bisher weder die Summe in Gesamthöhe von 8.500,- Euro (zzgl. Verfahrenskosten) beglichen, noch sich der Haftantrittsladung gestellt hatte, wurde er durch die zuständige Staatsanwaltschaft zur Festnahme ausgeschrieben.

Die Bundespolizisten nahmen den Verurteilten fest und führten ihn der Dienststelle im Flughafen Dortmund zu. Nachdem ihm die Möglichkeit gegeben wurde, eine Person über den Sachverhalt in Kenntnis zu setzen, rief der 38-Jährige seinen Arbeitgeber an. Dieser erklärte sich bereit, die geforderte Summe in einer Polizeidienststelle in Kassel zu begleichen. Nachdem dies erfolgt war, durfte der Slowene das Bundespolizeirevier verlassen. Durch Zahlung der Geldstrafe konnte er einer Freiheitsstrafe von voraussichtlich 170 Tagen entgehen

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