Die 30-jährige Fahrerin gab auf Nachfrage an, von dem verbauten Blaulicht nichts gewusst zu haben und erklärte, das Fahrzeug gehöre ihrem Lebensgefährten. Bei der weiteren Überprüfung wurde zudem festgestellt, dass die vorderen Seitenscheiben des Fahrzeugs unzulässigerweise dunkel foliert waren, was ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit darstellt.
Aufgrund der illegalen Veränderungen ist die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erloschen. Die Fahrerin und auch der Halter werden sich nun in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren verantworten und den PKW einer amtlichen Prüfstelle nach Rückbau der Veränderungen vorführen müssen.
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