Ungefähr eine Stunde später stellte eine Streife im Görlitzer Bahnhof zwei 18-jährige somalische Staatsangehörige. Das Duo war kurz davor mit einem Regionalexpress aus Zgorzelec unerlaubt eingereist. Entsprechende Anzeigen sind nun die Folge. Es stellte sich heraus, dass gegen beide Afrikaner im Zusammenhang mit Zurückweisungen und Abschiebungen bereits Einreisesperren angeordnet waren. Die Aufgegriffenen sind später ein weiteres Mal nach Polen zurückgewiesen worden.
Unerlaubt eingereist war am gestrigen Nachmittag aber auch ein 62-Jähriger aus Polen. Ihn hatten Einsatzkräfte in der Grenzkontrollstelle auf dem Autobahnrastplatz An der Neiße beiseite genommen. Der polnische Bürger hätte nicht einreisen dürfen, war ihm doch von der Ausländerbehörde Dresden bis Anfang 2030 das Recht auf Einreise und Aufenthalt aberkannt worden. In diesem Zusammenhang kassierte er nun eine Strafanzeige wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Freizügigkeitsgesetz. Beim Abgleich seiner Personaldaten war aber noch etwas anderes bemerkt worden.
Demnach handelt es sich bei dem Senior zugleich um einen Verurteilten, nach dem gefahndet wurde. In seinem Fall lagen gleich zwei Haftbefehle vor. Einer dieser Vollstreckungshaftbefehle war von der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main, der andere von der Staatsanwaltschaft Görlitz ausgefertigt worden. Insgesamt hat der Festgenommene eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten (Amtsgericht Frankfurt am Main) und 41 Tagen (Amtsgericht Görlitz) zu verbüßen. Deshalb wurde er in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
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