Der Angeklagte wurde zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten, einer Fahrerlaubnissperre von 12 Monaten sowie einer Zahlung eines Geldbetrages verurteilt. Zudem gab es in der Urteilsbegründung deutliche verkehrserzieherische Worte seitens des Richters in Richtung des Verurteilten.
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Polizeiinspektion Osnabrück
Maike Elixmann
Telefon: 0541/327-2071
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