Gegen den 26-Jährigen wird ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Schleusung eingeleitet. Da gegen ihn nach einer erfolgten Abschiebung nach Kroatien im letzten Monat ein Einreiseverbot bestand, wurde er auf richterlichen Beschluss in Abschiebehaft genommen.
Die beiden mutmaßlichen Geschleusten wurden nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen an das zuständige Ausländeramt weitergeleitet.
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Dieter Hutt
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