Bei der Überprüfung konnte das gemeldete Auto im Kreuzungsbereich der Straße zur Westumgehung festgestellt werden. Dieses stand mit laufendem Motor und eingeschalteten Warnblinklicht auf dem Abbiegestreifen.
Bei der Kontrolle des 54-jährigen Sudheimers konnte starker Alkoholgeruch wahrgenommen werden. Bei einer freiwilligen Atemalkoholkontrolle in der Northeimer Dienststelle pustete der Mann über 2,5 Promille. Daraufhin gab der Sudheimer an, dass ein Freund gefahren sei und nicht er, obwohl dieser vor Ort nicht angetroffen werden konnte und der 54-Jährige auf dem Fahrersitz saß. Aufgrund der Gesamtumstände und des Verdachts der Trunkenheitsfahrt wurde eine Blutprobenentnahme durchgeführt.
Eine spätere Befragung des Freundes ergab, dass dieser am Abend keinen Kontakt mit dem Sudheimer hatte.
Des Weiteren konnte ermittelt werden, dass die Kurzzeitkennzeichen nicht nur abgelaufen, sondern auch nicht für das geführte Fahrzeug ausgestellt waren. Die Kennzeichen wurden sichergestellt.
Der Führerschein des Sudheimers wurde beschlagnahmt und die Fahrzeugschlüssel sichergestellt.
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