Gleichwohl wurde der Vorfall noch am selben Tag durch die zuständige Staatsanwaltschaft Kiel als versuchtes Tötungsdelikt bewertet und die Ermittlungen von der Kriminalinspektion Neumünster aufgenommen.
Nach intensiven Ermittlungen der Kriminalpolizei Neumünster gelang es den Aufenthalt des zunächst flüchtigen Tatverdächtigen zu ermitteln. Er wurde durch das Mobile Einsatzkommando (MEK) der Landespolizei in Neumünster festgenommen.
Der Beschuldigte wurde am 13.01.2025 beim Amtsgericht Neumünster der Haftrichterin vorgeführt. Diese erließ Haftbefehl gegen den Beschuldigten, der sich seitdem in der JVA Neumünster in Untersuchungshaft befindet.
Gruß
Michael Bimler Oberstaatsanwalt in Kiel
Sönke Petersen
Pressesprecher Polizeidirektion Neumünster
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Telefon: 04321-945 2222
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