Dem 24-Jähirgen fehlten schließlich 150,00 Euro oder er wollte diese nicht bezahlen. Der Betrag wäre fällig gewesen, um sich den Gefängnisaufenthalt zu ersparen. Der ersatzweise Freiheitsentzug war vom Amtsgericht Fürth (Bayern) wegen Diebstahls angeordnet worden. Die vorliegenden Fahndungsnotierungen bzw. Haftbefehle wurden in beiden Fällen gelöscht.
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Michael Engler
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