Wer als Fahrzeugführer ein Handy unerlaubt benutzt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro und einem Punkt im Zentralregister rechnen. Die Polizei appelliert dringend an die Fahrer, das Telefon liegen zu lassen, auch wenn es klingelt. Bereits bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h bedeutet eine Sekunde Ablenkung 14 Meter "Blindfahrt". Weitere Tipps gibt die Polizei in Broschüren auf jeder Polizeidienststelle oder im Internet unterwww.runtervomgas.de.
++++0074201
Bernd Kurz, Tel. 0731/188-1111
Rückfragen bitte an:
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