Hinweis:
Menschen, die in einem Nicht-EU-Land einen Führerschein erworben haben, müssen diesen, wenn sie in Deutschland ihren Wohnsitz begründen, innerhalb von sechs Monaten umschreiben lassen. Es gibt jedoch auch Ausnahmefälle, in denen auch ein Führerschein eines EU-Lands seine Gültigkeit verlieren kann. Dies ist in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) geregelt.
++++0072935 (BK)
Thomas Hagel, Polizeipräsidium Ulm, Tel. 0731/188-1111
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Ulm
Telefon: 0731/188-1111
E-Mail: ulm.pp@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/
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