Am Sonntag, den 12. Januar 2025, um 10:40 Uhr, kontrollierte Einsatzkräfte der Bundespolizei am Hauptbahnhof Dresden einen 43-jährigen deutschen Staatsangehörigen. Dieser war aufgrund eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) von der Staatsanwaltschaft Dresden verurteilt worden. Da er die Geldstrafe von 450 Euro nicht bezahlen konnte, wurde er zur Verbüßung von 15 Tagen Haft in die Justizvollzugsanstalt (JVA) eingewiesen.
Am Montag, den 13. Januar 2025, gegen 05:50 Uhr, fand im Rahmen einer grenzpolizeilichen Kontrolle im grenzüberschreitenden Einreisezug von Tschechien nach Deutschland eine Überprüfung statt. Dabei wurde ein 49-jähriger slowakischer Staatsangehöriger kontrolliert. Gegen ihn war eine Geldstrafe von 700 Euro wegen Diebstahls, verhängt durch das Amtsgericht Hamburg, ausstehend. Da er die Geldstrafe nicht begleichen konnte, wurde ihm eine Ersatzfreiheitsstrafe von 70 Tagen auferlegt.
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