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Region: Köln

BPOL NRW: Zwei Festnahmen nach Diebstählen in Köln - Bundespolizisten klären Straftaten noch vor Ort auf

Am 10. Januar kam es in einer Parfümerie im Kölner Hauptbahnhof zu einem Ladendiebstahl - doch dieser blieb nicht unentdeckt. Für seine Tat muss sich jetzt ein 29-jähriger Mazedonier vor Gericht verantworten.
Ähnlich ging es auch einer 22- und einer 30-jährigen Frauen. Die bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigen wurden am 12. Januar im Rahmen eines Taschendiebstahls ertappt. Auch sie müssen sich für ihre Tat verantworten.

Am Freitag gegen 20:20 Uhr soll ein 29-jähriger Mazedonier in einer Parfümerie des Kölner Hauptbahnhofs eine Duftflasche im Wert von 109 Euro entwendet haben. Nach Angaben eines Zeugen (hier dem Ladendetektiv) soll der Mann das Parfüm in seine Jackentasche gesteckt und anschließend die Filiale verlassen haben, ohne für die Ware zu bezahlen. Der Ladendetektiv konnte den Mann stellen und informierte die Bundespolizei.

Da sich der 29-Jährige vor Ort nicht ausweisen konnten, verbrachten die Beamten ihn zur Durchführung der weiteren strafprozessualen Maßnahmen auf die Dienststelle.

Nach der Durchführung der Maßnahmen nahmen die Einsatzkräfte den Wohnungslosen ohne gültigen Aufenthaltsstatus fest und führten ihn nach Abschluss dem Polizeigewahrsam zu. Er muss sich nun wegen des Diebstahls und des unerlaubten Aufenthalts im Bundesgebiet vor einer Richterin oder einem Richter verantworten.

Auch am Sonntag gingen den Beamten zwei Diebe ins Netz. Gegen 09:45 Uhr entwendeten eine 22- und eine 30-Jährige einem 81-Jährigen auf der Rolltreppe zu dem Bahnsteig zu Gleis 8/9 des Kölner Hauptbahnhofs die Geldbörse aus der Jackentasche. Nach vollendeter Tat konnten Zivilfahnder der Bundespolizei die beiden Beschuldigten vorläufig festnehmen und führten diese der Dienststelle zu.

Der Geschädigte hatte den Diebstahl nicht bemerkt und wurde durch die eingesetzten Beamten über den Diebstahl in Kenntnis gesetzt.

Auf der Dienststelle händigte die 22-jährige Beschuldigte den Beamten das Stehlgut aus. Nach Abschluss der erforderlichen Maßnahmen entließen die Einsatzkräfte sie von der Dienstelle. Die 30-jährige Beschuldigte kam nicht so glimpflich davon: Sie verfügt über keinen festen Wohnsitz in Deutschland und war zudem durch das Ausländeramt Köln sowie der Staatsanwaltschaft Köln zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben.

Nach Abschluss der strafprozessualen Maßnahmen wurde die bosnisch-herzegowinische Polizeibekannte dem Polizeigewahrsam zugeführt. Auch sie muss sich nun vor Gericht für ihre Tat verantworten.

Seine Geldbörse samt Inhalt, im Gesamtwert von ungefähr 685 Euro, konnte der 81-jährige Deutsche überglücklich wieder in Empfang nehmen.

Rückfragen bitte an:

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Paula Moll

Telefon: +49 (0) 221 16093-1400
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