20 Personen wurden Platzverweise erteilt. In 50 Fällen schauten die Einsatzkräfte gezielt nach Betäubungsmitteln. Keiner der Kontrollierten hatte jedoch eine verbotene Menge mitgeführt. Dafür förderten die Einsatzkräfte drei Messer zu Tage. Einmal handelte es sich um ein verbotenes Faustmesser. Hier fertigten die Beamten eine Strafanzeige. In zwei weiteren Fällen handelte es sich um sogenannte Einhandmesser, die grundsätzlich ebenfalls nicht in der Öffentlichkeit mitgenommen werden dürfen. Hier gab es zwei Ordnungswidrigkeitenanzeigen. Die Messer verblieben alle bei der Polizei.
Neben den Anzeigen nach dem Waffengesetz führten die Personenkontrollen zu einem weiteren Bericht und einer Diebstahlsanzeige. Neben weiteren Sonderkontrollen ist im ersten Quartal ein weiterer gemeinsamer Schwerpunkteinsatz geplant.
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