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Region: Minden

Anlassbedingte Kontrollen der Winterreifenpflicht decken Verstöße auf

(SN) Wie viele Verkehrsteilnehmer es jährlich erleben, kommt es bei plötzlichem Wintereinbruch mit starkem Schneefall sowie bei winterlicher Glätte schnell zu Problemen bei der falschen Bereifung. Aus diesem Grund haben die Beamten des Verkehrsdienstes am vergangenen Mittwoch in Bad Oeynhausen und Lübbecke die in Deutschland geltende situative Winterreifenpflicht überprüft.
Diese besagt, dass bei tatsächlich vorherrschenden winterlichen Straßenverhältnissen wie bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch oder Eis- oder Reifglätte eine entsprechende Bereifung vorgeschrieben ist.

Hierbei beendeten die Polizisten insgesamt die Weiterfahrt von sechs Kraftfahrzeugführern, die trotz des Wintereinbruchs dieser gesetzlichen Verpflichtung nicht nachgekommen waren. So beanstandeten die Gesetzeshüter an einem Pkw eine unzulässige Reifenkombination, da an dem Auto lediglich an der Vorderachse Winterreifen montiert worden waren. An der Hinterachse des Fahrzeugs fanden sich jedoch Sommerreifen. An einem anderen Auto waren nicht mehr zulässige Allwetterreifen montiert - diese wiesen nicht das nötige alpine Bergpiktorgramm mit Schneeflocke auf. Ganzjahresreifen, die das genannte Symbol nicht tragen, dürfen seit dem 1. Oktober 2024 bei winterlichem Wetter nicht mehr verwendet werden.

Bei der Kontrolle des 33-jährigen Fahrers eines Kleintransporters wurde am Nachmittag in Bad Oeynhausen nicht nur das Fehlen einer Winterbereifung beanstandet, sondern es stellte sich außerdem heraus, dass der Mann unter mutmaßlichem BtM-Einfluss am Steuer des Fahrzeugs gesessen hatte. Nach Verbot der Weiterfahrt musste er sich außerdem einer Blutprobe unterziehen. Alle genannten Fahrer erwartet nun wegen ihrer Verstöße eine Anzeige.

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